Flohmarkt Reglement

Kurzfristige Absage der Veranstaltung

Wir behalten uns vor den Flohmarkt bei Änderungen der Pandemieauflagen kurzfristig abzusagen. Die bezahlten Standmieten werden in diesem Fall zurückerstattet.

Allgemein

Der Chilbi Flohmarkt in Morschach findet am Samstag 24. August 2024 statt. Die Chilbibeiz und der Grillstand sorgen für die Verpflegung auf dem Areal. Die Türen für die Verkaufenden werden um 8.30 Uhr geöffnet. Bevor der Stand aufgebaut wird, bitte sich bei der Marktchefin oder dem Marktchef anzumelden. Der Flohmarkt findet im Schulhaus Morschach statt.

Gerne beantworten wir Fragen und Anregungen, per Mail oder vor Ort.

Unsere Mitarbeitenden sorgen für die Ordnung und Sicherheit auf dem Areal.

Anmeldung

• Die Bezahlung des reservierten Tisches ist gleichzeitig die Anmeldung.

• Die im Reservationstool www.ticketleo.com gewählte Tischnummer entspricht der Nummerierung am Markttag. Diese ist einzuhalten und die Nummer am Markttag mitzunehmen, damit der richtige Tisch gefunden werden kann.

• Die Tische werden schon im Vorfeld aufgestellt. Der grüne Tisch ist 70cm auf 170cm und der blaue ist 67cm auf 220cm gross.

• Eine Anmeldung gilt als verbindlich.

• Die Standmiete, inklusive grüner Tisch beträgt CHF 35.-/ blauer Tisch CHF 40.00

• Die Inhalte der Marktordnung sind für alle Verkäufer: innen verbindlich.

• Vor dem Standaufbau am Markttag ist eine Anmeldung bei der Marktchefin oder dem Marktchef nötig. Der Aufbau ist von 08.30–09.30 Uhr, danach verfällt der Anspruch auf den gemieteten Standplatz.

Abmeldung

• Bei Nichterscheinen wird die bezahlte Standgebühr in keinem Fall zurückerstattet.

Abmeldungen werden entgegengenommen, bereits bezahlte Plätze können aber ebenfalls nicht mehr zurückerstattet werden.

MARKTORDNUNG

Die Marktordnung sorgt für ein reibungsloses Gelingen des Flohmarktes. Sie ist das wichtigste Dokument für unsere Verkäufer: innen. Die Marktordnung enthält sämtliche Pflichten und Bestimmungen, die für Verkäufer: innen massgeblich sind.

1. Wer darf an unserem Flohmarkt verkaufen?

• Pro Stand sind max. zwei Verkaufende gestattet.

  • Die Kinder von Morschach dürfen ihre Spielsachen, Kinder und Jugendbücher am Sonntag, 25.8.2024, ohne Gebühr, verkaufen.

2. Was dürfen Sie verkaufen?

Waren, die klar als gebraucht erkennbar sind sowie Kunst-/Handwerk. Sie sind angehalten, Ihre Ware sauber, gut sichtbar und ordentlich, z.B. auf Tischen, Kleiderständern oder unter dem Tisch zu präsentieren. Im Zweifel legt die Marktleitung fest, ob Waren unter diese Einschränkungen fallen.

Diese Ware dürfen Sie nicht verkaufen:

• Munition und Waffen jeder Art, auch Antik- oder Spielzeugwaffen.

• Pornografie und Gewaltdarstellungen, rassistische Veröffentlichungen und Embleme.

• Kosmetika, Medikamente, Heilmittel, Parfüm, Lebensmittel, Alkohol, Getränke, Tabak.

• Produktfälschungen (auch nicht, wenn die gefälschte Ware gebraucht ist).

• Motorfahrzeuge, deren Pneus und Felgen, Pressluft-, Sauerstoff-, Gasflaschen.

• Computer inkl. Peripherie (Tastatur, Maus, Drucker, Scanner, Monitor, Festplatte, etc.).

• Ungebrauchte Ware aus Liquidationen, Massenware (z.B. Modeschmuck).

• Echte Pflanzen und lebende Tiere.

3. Wichtiges rund um den Stand- und Marktplatz

• Die Zufahrt auf das Areal mit dem PW/Transporter ist nur während der Anlieferungszeit erlaubt, danach müssen die Fahrzeuge auf den umliegenden Parkplätzen abgestellt werden.

• Die Parkplätze um das Schulhaus herum sind rar und kostenpflichtig.

• Tische dürfen aus Fairnessgründen nicht selbst mitgebracht werden (das gilt nicht für Kleiderstangen o.ä.).

• Es darf maximal nur eine Kleiderstange per Standplatz mitgebracht werden.

• Die Fluchtwege sind einzuhalten.

• Platzreservationen für andere Verkäufer: innen sind verboten.

• Wechselgeld muss selbst mitgenommen werden.

• Nachfolger: innen bezahlen jederzeit die vollen Standgebühren.

• Ihr Platz ist nicht auf andere Verkaufende übertragbar.

• Ihren Standplatz müssen Sie sauber und leer hinterlassen.

• Für die Entsorgung Ihres Abfalls sind Sie selbst verantwortlich.

• Abfall darf nicht auf dem Schulhaus-Areal entsorgt werden. Es ist strikt untersagt, Abfälle auf dem Areal zu entsorgen. Mit Abfällen sind die nicht verkauften Waren, Verpackungen etc. gemeint.

4. Generelle Marktzeiten

• Der Einlass auf das Areal für Verkaufende mit Anmeldung ist um 08:30 Uhr.

• Der Einlass auf das Areal für Verkaufende ohne Anmeldung ist um 09:30 Uhr.

• Einlass für Kaufende ist ab 10:00 Uhr, Verkauf von Produkten vor 10:00 Uhr ist untersagt.

• Verkaufsschluss ist um 16:00 Uhr; das Schulhaus muss bis 17:00 Uhr geräumt sein.

• Das frühzeitige Abbauen/Schliessung eines Standes vor 16:00 Uhr ist nicht erlaubt.

5. Wichtige Hinweise

• Das Warenangebot wird kontrolliert.

• Die Marktleitung ist berechtigt, Verkaufenden, die gegen die Marktordnung verstossen, ein Marktplatzverbot auszusprechen und Personen, die den Marktfrieden stören vom Platz zu verweisen. Gegen Entscheide der Marktleitung kann – ohne aufschiebende Wirkung – beim Kirchenrat rekurriert werden.

• Organisator des Flohmarktes ist der Kirchenrat Morschach-Stoos.

• Die Kirchgemeinde übernimmt keine Verantwortung für Sachschäden.

• Wir übernehmen keine Verantwortung für Echtheit, Rückgabe, Funktionstüchtigkeit der Ware.

• Mit der Anmeldung und dem Betreten des Marktgeländes akzeptieren Verkaufende die hier vorliegende Marktordnung.

6. Bussen bei Verstössen gegen die Marktordnung

• Entsorgen von Abfall auf dem Areal wird mit Fr. 200.- geahndet.

• Die Aufwände für die Entsorgung werden in Rechnung gestellt.

• Beschädigungen am und im Schulhaus werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

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